• Home
  • Über uns
  • Unsere Leistungen
    • Unternehmensverwaltung
    • Finanzmanagement
    • Bilanzierung und Buchführung
  • Kunden
  • Aktuelles
  • Kontakt
  • Global Connect Consultancy
  • zh
  • ru
  • nl
  • ja
  • fr
  • en

Einführung in Global Connect Admin BV & Global Connect Consultancy BV Ein kurzer Überblick über Amelkis XBRL.

05 Jun 2022
Actual, Aktuelles, Company Updates, Cross-border, Current news, ESEF, Europe, Germany, IFRS, XBRL

Jetz Anmelden!
Global Connect Admin B.V in partnership with the DNHK are holding a German webinar on 15 June 2022 at 12:00, titled “Einführung in Global Connect Admin BV & Global Connect Consultancy BV Ein kurzer Überblick über Amelkis XBRL. Register on the following link: https://lnkd.in/eSKqWcQg #webinar #xbrl #german #globalconnectadmin #globalconnectconsultancy #DNHK

Presidents Summit 2022, Northern Europe’s leading Business conference, Copenhagen Denmark. Rethinking Business

05 Jun 2022
Actual, Aktuelles, Current news, Europe, GCA on Tour, IFRS

Through adversity we grow and this year’s summit taught to inspire just that; the tools needed to adapt in this vast – changing world and in every step of the way, to grow and draw strength and purpose from what has happened in the past. 

The PS provided a platform for actionable insights, inspiration and networking with over 2000 meet-ups held per day at the 2021 Summit. Global Connect Consultancy B.V., together with Global Connect Admin B.V.  again this year enriched their professional know-how and built on its vast & steadfast network!

It is the ability to find harmony in the noise and to know there is a safety net when we err. According to Itay Talgam this can be achieved by our ability to recognize and explore gaps, our decision to interpret the plans we create. This speaker is an orchestral conductor who teaches leadership by looking at examples of world leading maestros. In his book The ignorant Maestro Talgam explains that sometimes the best way to stimulate and let people develop their full potential under your direction is to be ignorant. Leaders do not have to be the one who knows everything, but the one who helps his leaders to develop their full potential and to coordinate the team so that those energies flow in a common sense, as happens in a well-assembled orchestra. He teaches his audience not to mind the gaps but to use them.

Other experts on the stage included Daniel Pink, expert on human behavior who aims to teach businesses that regret is both healthy and universal and an integral part of human life. Regret is not abnormal or dangerous, it clarifies what we value and teaches us to be better if we can learn from it.

Dr. Frederik Pferdt, CIE of Google teaches around the central idea that “it’s important to create an environment where everyone is allowed to bring in opinions”. His teachings focus on human mindset and how it channels our inner attitude towards every external event and how to reprogram our negativity bias and start inventing a better future, today.

Noteworthy insights from Linda Hill included inter alia that “most innovations arise from the collision of different ideas, perspectives, and ways of processing emotions”. Organizations are increasingly faced with pressure to innovate, but lack the tools to fuel, inspire and sustain that innovation. In summary the professor teaches her audience to reduce their should’ve and could’ve; be collaborative-ready; develop your successors and paying attention to both scale and speed.

We would like to thank our hosts at this years’ President’s Summit for the outstanding event that was had! Your hospitality is remarkable and the teachings are what we will draw from in the coming year. Thank you!

Join the leaders of future, the investors of tomorrow, and the founders of TODAY! Join Global Connect Consultancy B.V., your trusted partner in financial reporting – today, tomorrow and into the future. Our professional global team will ensure that you regain control of your financial data, allowing you to focus on your core business.

 

Transfer Pricing Agenda 2021: Tax Innovation

25 Jan 2021
Aktuelles, BEPS, Current news, Europe, German SMEs, Germany, Steuerplanung, Tax Planning, Tax Pricing Agenda
ATAD, Europe, European Commission, Germany, KPMG, OECD, tax, Tax CMS, Tax Pricing Agenda, Transfer Pricing Life Cycle, VerSanG

Tax security is a high priority for tax authorities. The most critical influences on investment and location decisions are uncertainties in corporate tax and the VAT system. It is crucial to ensure financial security, which is also the case with digital business models in Germany.

To have Tax Certainty, you need Compliance and Controversy. You have obligations to cooperate with the tax audit, and you need to record your work before and during this audit. Are there tax disputes? Then you can use dispute settlement instruments.

 

Verwaltungsgrundsätze 2020

The recently applied administrative principles of the tax auditing practice in Germany are:

  • Increased duty of cooperation, according to Section 90 (2) AO. The relevance of documents and data of foreign persons, such as e-mails, Messenger messages, and electronic media, is necessary. If necessary, you can contractually guarantee the internal group relationship.
  • Increased obligation to cooperate in accordance with Section 90 (3) AO. You must provide evidence for data or documents as a basis for testing by using different methods.
  • Suitability documentation. With the introduction of the „Best Method“-rule, you can leverage third-party comparison data for budget calculations and sensitivity analysis for valuation.
  • Estimates, according to Section 162 (3) and (4) AO. Please refer to this Section if your documentation cannot be used, even if the content differs from the tax authorities‘ view.

 

ATAD implementation law (Anti-Tax Avoidance Directive)

Little change has taken place in ATAD. If you wish to read about this law, the European Commission is consistent in releasing ATAD information.

 

Tax CMS: Accounting obligations and tax audits in Germany

„For tax evasion of the various forms of intent, conditional intent is already sufficient.“ Legal Framework – Decision Implementing Section 143 AO.

If the taxpayer has set up an internal control system (ICS) to meet tax obligations, this may be an indication against intent or recklessness. However, this does not exclude an investigation of the concerned individual case.

 

Verbandssanktionengesets/Association Sanctions Act (VerSanG):

The basis of the association sanction is a so-called association law. This includes tax evasion. Association acts can be punished with hefty fines; the amount of the fine depends on the company’s size. If there are sufficient factual indications, public prosecutors are obliged to conduct an investigation (principle of legality). It is explicitly stated that (fiscal) CMS measures can have a mitigating effect as part of the sanction.

 

Transfer Pricing Life Cycle

Even errors down to the smallest details can cause issues. You can use the Transfer Pricing Life Cycle to determine where attention is necessary.

  1. Identification: Provide continuous identification of transfer pricing issues.
  2. Tax Assessment: Provide a tax analysis of the identified transfer pricing issues based on provided calculations.
  3. Contract and Action Instructions: Ensure documented formalization of transfer pricing models in written agreements and instructions.
  4. Methodology and Actual Implementation: Ensure uniform application of transfer pricing methods for comparable transactions.
  5. Data Delivery and Calculation: Provide a consistent calculation of transfer prices according to the defined methodology.
  6. Booking: Provide the accounting mapping of transfer prices in an understandable and uniform form. Monitoring: Provide regular monitoring of compliance with transfer pricing models throughout the year.
  7. Archiving: Provide audit-proof storage of the data in an understandable form.
  8. Process Monitoring and Escalation: Provide monitoring of processes and escalations.
  9. TP Documentation: Secure the documentation content for so-called local files.
  10. Tax audit: Ensure implementation of tax audit findings in subsequent years.

If you need further information, or if you have any questions, feel free to contact us. You can find the necessary information on this topic on the OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development), the BMF (Federal Ministry of Finance of Germany), the European Commission, and KPMG Germany websites.

Related GCA articles:

Transfer Pricing Agenda 2021: Tax Efficiency

Transfer Pricing Agenda 2021: Tax Certainty

Transfer Pricing Guidance on Financial Transactions by OECD

Base Erosion and Profit Shifting

Transfer Pricing Focus of International Tax Authorities

Country by Country Reporting

 

Sources:

Organisation for Economic Cooperation and Development – Federal Ministry of Finance (Germany) – European Commission – KPMG Germany

Workshop Tax advantages for Dutch companies

06 Mrz 2019
China, Aktuelles, GCA on Tour, Niederlande, Steuerplanung

Global Connect Admin Tax Workshop für Chinese Companies in the Netherlands

On March 5, the Global Connect Admin Tax Workshop for Chinese Companys in the Netherlands took place in Amsterdam. More than 30 interested participants of Chinese companies based in the Netherlands took part in our seminar „Tax advantages for a Dutch company“. Our tax experts have provided information in Chinese and English on relevant topics of Dutch tax legislation. The focus was on low corporate tax rate, which is still decreasing in recent years, no withholding taxes for interests and royalties, withholding tax for dividends as low as 15% (to Chinese residents is 10%) and possible participation exemption.

Furthermore, the latest news in tax regulations in 2019 was on the agenda: The Global Connect admin team explained to the participants that 19% and 25% in 2019, respectively. The substantive tax will increase, which is 25% in 2019 and the lower VAT rate has increased to 9% in 2019. In addition, it dropped Wealth tax rate insignificantly. Expat settlement has been shortened to 6 years in 2019. A number of innovations that must be observed in the company administration.

The second part of our seminar was very practical and focused on invoice compliance requirements. Using concrete examples, the participants from all over the Netherlands were able to practice the correct billing process.

Do you have any questions about tax advantages for Dutch company? Please feel free to contact us directly to see what GCA can do for you. Global Connect Admin B.V. (GCA) is a trusted partner in all matters of company administration, financial management, bookkeeping and accounting. As an experienced administration office, we provide our client with an extensive package of services. We closely align these services with our clients’ specific needs and adapt our corporate culture to guarantee a long-term partnership.

Der Brexit bleibt eine Achterbahnfahrt

10 Jul 2018
Brexit, Aktuelles

Diskussionen um den Brexit stürzen die britische Regierung in eine Krise

Wenige Tage nachdem die britische Premierministerin May nach einer Marathonsitzung ihrer Regierung eine neue Linie für einen weichen Brexit samt Zollunion mit der EU verkündet hatte, ist der zuständige Minister David Davis gestern mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten.

Symbolbild Brexit

Symbolbild Brexit. Pixabay/ Tero Vesalainen

Als Begründung nannte er die neue Positionierung der britischen Regierung und monierte, dass Großbritannien sich damit eine schwache Verhandlungsposition gebe. Davis gilt als Vertreter eines harten Brexits, und hatte in den vergangenen Monaten bereits mit dem Rücktritt gedroht, wenn die Regierung keinen klaren Bruch mit Brüssel vollziehe. Wenige Stunden nach dem Abgang von Davis wirft auch der bisherige britische Außenminister Boris Johnson im Streit mit der Premierministerin über den Brexitkurs das Handtuch.

Angesichts der aktuellen Entwicklung fragen sich Experten, was Theresa Mays Sieg über die Hardliner im Kabinett in den kommenden Wochen wert sein wird. Viele vermuten, dass sich die Achterbahnfahrt der vergangenen Monate in Sachen Brexit vorerst fortsetzen wird.

Die Planung für international tätige Unternehmen bleibt dementsprechend schwierig. Es ist deshalb empfehlenswert, sich auf alle möglichen Szenarien vorzubereiten.
 

Mögliche Szenarien für den Brexit

Ein Freihandelsabkommen nach kanadischem Modell
Großbritannien und die EU schließen ein Freihandelsabkommen ab. Zollfreier Handel zwischen Großbritannien und der EU wäre möglich.

Großbritannien wird Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (norwegisches Modell) 
Großbritannien behält teilweise Zugang zum europäischen Binnenmarkt wie den freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

Bilateraler Integrationsvertrag nach Schweizer Modell
Großbritannien behält den Zugang zu einigen Bereichen des Binnenmarktes, und muss die die Sozial-,  Arbeits-, und Produktbestimmungen der EU erfüllen.

Harter Brexit ohne Zugangsabsprachen 
Diese Variante würden Brexit-Hardliner durchaus begrüßen. Frei von allen EU-Regeln könnte Großbritannien Handelsabkommen mit Ländern weltweit abschließen, und mit der EU über die Welthandelsorganisation WTO Handel treiben. Allerdings wäre die britische Administration mit den exorbitant steigenden Zollabfertigungen komplett überfordert.

Kein Brexit
Viele Britten wünschen sich, dass der Brexit rückgängig gemacht wird. Allerdings ist diese Variante unwahrscheinlich, da sowohl die Führung der Tories als auch von Labour bei allen Meinungsverschiedenheiten wie der Brexit gestaltet werden soll, grundsätzlich am EU-Austritt festhalten.
 

Mögliche juristische, steuerliche und personalpolitische Folgen

Abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Brexit-Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU sind verschiedene Szenarien mit unterschiedlichen juristischen, personellen und steuerlichen Konsequenzen denkbar. Unabhängig vom konkreten Szenario erwarten wir komplexe Veränderungen, auf die Unternehmen gut vorbereitet sein müssen.

Zollaktivitäten und administrative Prozesse werden nach dem Brexit wahrscheinlich komplexer, und die Kosten für den Güteraustausch der EU-Länder mit Großbritannien wahrscheinlich steigen. Nach dem Brexit ist Großbritannien beispielsweise nicht mehr an die Europäischen Verordnungen zur Mehrwertsteuer in Europa gebunden, so dass das Risiko der Doppelbesteuerung steigt.

Grenzüberschreitende Neustrukturierungen von EU-übergreifenden Unternehmensgruppen wie z.B. juristische Fusionen, Entflechtungen oder grenzüberschreitende Umsetzungen basieren auf gemeinsamen EU-Recht. Viele Länder innerhalb der EU sehen im eigenen Unternehmensrecht keine juristischen Fusionen mit juristischen Entitäten außerhalb der EU vor. Es ist völlig unklar, welchen juristischen Status EU-übergreifende Unternehmensgruppen zukünftig haben werden.

Ebenso steht das intellektuelle Eigentumsrecht nach dem Brexit unter Druck. Es kann sinnvoll und notwendig werden, Eigentumsrechte nicht nur in der EU, sondern auch in Großbritannien registrieren zu lassen.

Auch für den Arbeitsmarkt hat der Brexit Folgen. Eine der Hauptmotivationen für den Brexit war das Ziel der britischen Regierung den freien Personenverkehr nach Großbritannien zu stoppen. Großbritannien betont zwar, dass der Zugang für Studenten und hochausgebildete Arbeitsimmigranten gewährt bleiben soll, aber wir raten Unternehmen, die möglichen Folgen für ihren Mitarbeiterbestand, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie das Einstellen neuer Mitarbeiter zu analysieren.
 

Die Zeit drängt

Am 28. März 2019 läuft die Übergangsperiode für Großbritannien ab. Die Zeit drängt, dass bis dahin eine Übereinstimmung und neue Regelung der Beziehungen zwischen Großbritannien und Brüssel erreicht werden. Ansonsten hat Großbritannien ab dann nur noch Rechte wie jeder andere Drittstaat auch. Eine Verlängerung der Übergangsperiode ist nur möglich, wenn Großbritannien bei der EU einen Antrag stellt, und alle verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten diesem zustimmen.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen für alle mögliche Varianten des Brexits gerüstet ist. Gerne erzählen wir Ihnen bei einem unverbindlichen Kennenlernen, was wir für Sie in diesem Prozess tun können.

Konsens als Ziel

27 Jun 2018
Aktuelles, Niederlande

Personalwesen und Arbeitsrecht in den Niederlanden

Qualifiziertes und motiviertes Personal ist für jedes Unternehmen ein wichtiger, langfristiger Erfolgsfaktor. Ausländische Unternehmen treffen in den Niederlanden auf Arbeitnehmer, die hochqualifiziert, engagiert und flexibel sind. Das niederländische Arbeitsrecht verpflichtet den Arbeitgeber zwar bestimmte Vorgaben zum Schutz des Arbeitnehmers einzuhalten, auf der anderen Seite werden Konflikte im Arbeitsbereich aber zügig und pragmatisch gelöst.

Das Poldermodel

Niederländische Arbeitnehmer sind selten gewerkschaftlich organisiert und die Gewerkschaften agieren im Vergleich zu anderen Ländern eher zurückhaltend. Der Bereich des  Arbeitsrechtes und Personalwesens ist durch das niederländische Poldermodel geprägt: Arbeitgeber, -nehmer und der Staat probieren gemeinsam und im Konsens Lösungen zu finden. Das Poldermodel geht auf das Mittelalter zurück, als Adelige, Bauern und Bürger unabhängig von Rang und Herkunft zusammen arbeiten mussten, um die Polder zu sichern. Auch Städte, die im gleichen Polder lagen, aber eigentlich miteinander Krieg führten, mussten sich in dieser Frage einigen. Dies prägt die niederländische Konsenskultur im Bereich des Arbeitsrechtes bis heute.

Konkrete und verpflichtende Leistungen für Arbeitnehmer

In den Niederlanden gibt es seit 2015 einen verpflichtenden Mindestlohn von 1.501,80 Euro monatlich für Arbeitnehmer ab 23 Jahren. Des Weiteren darf ein Arbeitnehmer nur bei ausdrücklicher Zustimmung mehr als 12
Stunden am Tag und 60 Stunden pro Woche arbeiten. Mehrere befristete Arbeitsverträge dürfen nur mit Einschränkungen mit demselben Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Jeder Arbeitnehmer hat Recht auf bezahlten Urlaub im vierfachen Umfang der Anzahl seiner Wochenarbeitstage. Die Kündigungsfrist kann je nach Dauer der Beschäftigung zwischen einem und vier Monaten betragen. Verstößt eine Kündigung gegen geltendes Recht kann ein Mitarbeiter auf Schadensersatz klagen.

Fotolia/Jakub Jirsák

Eine Besonderheit niederländischer Arbeitsverträge ist, dass sie häufig Bonus-Programme enthalten. Die Gestaltung dieser Programme ist wichtig, weil die richtige Formulierung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer steuerliche Vorteile bringen kann.
Außerdem gilt ein Diskriminierungsverbot von Arbeitnehmern und Bewerbern aufgrund von Faktoren wie Rasse, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Familienstand, Religion oder religiöser Überzeugung, Behinderung sowie Teil- oder Vollzeitstatus.

In Unternehmen ab 50 Mitarbeitern besteht für den Arbeitgeber die Verpflichtung, einen Betriebsrat einzurichten. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Prämien, wie etwa für die Sozialversicherung und Pension, zu zahlen.

 

Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmern

Die Niederlande haben in den letzten Jahren großzügigere Zulassungsverfahren für hochqualifizierte Arbeitskräfte in multinationalen Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, geschaffen. Arbeitnehmer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterliegen grundsätzlich keiner Beschränkung bei der Einwanderung. Arbeitnehmer, die nicht aus dem EWR kommen, benötigen eine Arbeitserlaubnis und bei einem Aufenthalt in den Niederlanden von mehr als 90 Tagen auch eine Aufenthaltserlaubnis (ein Visum).

Es gibt die Möglichkeit, entsandten Arbeitnehmern, die in den Niederlanden arbeiten, im Rahmen der 30 Prozent­ Regelung eine steuerfreie Vergütung zu zahlen. Diese Regelung ermöglicht es, dem Arbeitnehmer für 30 Prozent des Einkommens aus aktiver Beschäftigung eine steuerfreie Rückerstattung auszubezahlen. Diese Rückerstattung dient der Abdeckung aller extra-territorialen Kosten.

Arbeitgebern ist grundsätzlich zu empfehlen, einen umfassenden Arbeitsvertrag aufzusetzen, der für jeden Arbeitnehmer verwendet wird, und Fragen wie Vertraulichkeit sowie wettbewerbliche Aktivitäten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt.

Das kompetente Team Global Connect Admin berät Sie gerne umfassend, wenn Sie im Rahmen einer Firmengründung in den Niederlande Personal einstellen wollen. Nehmen Sie gerne unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Steuervorteile für ausländische Unternehmen in den Niederlanden

03 Jun 2018
Aktuelles

Global Connect Admin unterstützt internationale Unternehmen bei der Steueroptimierung

Das niederländische Steuersystem bietet ausländischen Unternehmen viele Anreize: Die Niederlande haben zahlreiche Steuerabkommen mit einer Vielzahl von Ländern geschlossen, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Die mehr als 90 Doppelsteuerabkommen bieten praktische Instrumente für die internationale Steuerplanung. Zu den Besonderheiten gehört auch, dass die Steuerbehörden in der Regel sehr gesprächsoffen und bereit sind, die steuerliche Behandlungen von bestimmten Geschäftsbereichen und Transaktionen bereits vorab zu klären. So können beispielsweise im Voraus Vereinbarungen über Verrechnungspreise abgesprochen werden, die dann sowohl für die Behörden als auch den Steuerzahler bindend sind.

Pixabay/ Gerard

Eine weitere niederländische Besonderheit ist das Horizontal Monitoring. Um unter diese Anwendung zu fallen, muss ein Unternehmen nachweisen können, dass es die steuerlichen Prozesse und Risiken unter Kontrolle hat (sog. „Tax Control Framework“). Das niederländische Finanzamt passt dann seine Prüfung an den Grad des „Tax Control Framework“ an. In diesem Zusammenhang kann mittels so genannter Advance Tax Rulings im Voraus Sicherheit in Bezug auf internationale unternehmerische Strukturen gewonnen werden. Das Verhältnis zwischen Steuerbehörden und Unternehmen ist proaktiv und gründet auf Transparenz und gegenseitiges Vertrauen.

Attraktive Steuervorteile

Viele ausländische Unternehmen nutzen den Vorteil, dass in den Niederlanden keine Quellensteuer auf Zinsen und Tantiemen erhoben wird. Des Weiteren sind alle Einkünfte, die eine niederländische Muttergesellschaft aus einer ausländischen Tochtergesellschaften erzielt, von der niederländischen Steuer freigestellt. Der Umsatzsteuersatz liegt aktuell bei 21 Prozent. Bestimmte Produkte des Grundbedarfes wie Getränke, Lebensmittel oder die Personenbeförderung haben den niedrigen Steuersatz von 6 Prozent.

Es gibt außerdem die Möglichkeit, entsandten Arbeitnehmern, die in den Niederlanden arbeiten im Rahmen der 30 Prozent­ Regelung eine steuerfreie Vergütung auszuzahlen.

Die Niederlande sind auch ein sehr attraktiver Standort für Forschung & Entwicklung und Investitionen. Es wurden verschiedene steuerliche Anreize geschaffen, um Innovation und Geschäftstätigkeit zu fördern.

Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer

Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten besteht in den Niederlanden die Möglichkeit des Aufschubs der tatsächlichen Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr. Anstatt die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, wenn die Waren in den freien Verkehr innerhalb der EU importiert werden, kann die Zahlung bis zur regelmäßig abzugebenden Umsatzsteuererklärung aufgeschoben werden. Dadurch, dass bei dieser Erklärung gleichzeitig der Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann, entstehen keine Liquiditätsprobleme.

Amerikanische Unternehmen als Profiteure

Besonders amerikanische Firmen wie Starbucks oder Nike haben in den letzten Jahren als Gesellschafterin einer niederländischen CV (Commanditaire vennootschap), die niederländische Form der Kommanditgesellschaft (KG), vom niederländischen Steuersystem profitiert. Die Niederlande gehen nämlich davon aus, dass die Gewinne beim einzelnen Gesellschafter, also direkt bei der US-Firma, besteuert werden. Die US-Behörden hingegen sehen die niederländische Gesellschaft selbst als steuerpflichtig an. Durch die zwei unterschiedliche Einschätzungen beider Länder fällt für die Firma keine Steuer an.

Wenn Sie Fragen zum Thema Unternehmensgründung und Besteuerung in den Niederlanden haben, wenden Sie sich gerne an unser kompetentes Team. Wir helfen Ihnen, die Steuervorteile in den Niederlanden optimal zu nutzen.

„Bankgeschäfte sind notwendig, Banken nicht“

20 Mrz 2018
FinTechs, Aktuelles

Wie Fintechs die Finanzbranche revolutionieren

„Bankgeschäfte sind notwendig, Banken nicht“, befand Bill Gates bereits im Jahr 1994, lange vor dem Internet-Banking. Der Microsoft-Gründer sollte mit dieser verbalen Provokation recht behalten.

fotolia/sdecoret

Das Internet stellt seit Jahren klassische Geschäftsmodelle der Wirtschaft auf den Kopf: Streamingdienste wie Spotify oder Netflix, Share Economy Angebote wie AirBnb oder Car Sharing, Blockchains und Bitcoins oder Finanzdienstleistungen wie LaterPay oder Paypal.

Die beiden Letztgenannten sind Beispiele für sogenannte FinTechs. Dabei handelt es sich um einen  Sammelbegriff für technologisch entwickelte Finanzinnovationen, die neue Finanzinstrumente und Dienstleistungen ermöglichen.

FinTechs sind meistens Startups, die versuchen, der etablierten Bankenbranche mit innovativen Ideen, Marktanteile abzunehmen. Den Verbrauchern wird beispielsweise ermöglicht, ohne Mittelsmann direkt über das Internet beispielsweise Geld anzulegen, einen Kredit aufzunehmen, Bezahlvorgänge abzuschließen oder eine Finanzberatung in Anspruch zu nehmen.

Fintechs optimieren digitale Prozesse

Durch starke Kundenorientierung, schlanke Firmenstrukturen und optimierte digitale Prozesse greifen FinTechs wie Kreditech oder Laterpay mit innovativen und attraktiven Angeboten für Privatkunden erfolgreich etablierte Geschäftsmodelle der Banken oder Versicherungen an. ‘This is a time of huge opportunity in finance, as long as you are something other than a bank,’ wie The Economist bereits 2012 prognostizierte.

Während die traditionelle Banken- und Versicherungsbranche sehr stark durch den Staat reguliert wird, fehlt es für die digitalen FinTech-Angebote an ähnlichen Vorgaben. Da diese nicht unter klassische Definitionen fallen, brauchen die Start-ups meiste keine Bank- oder Versicherungslizenz, und müssen deshalb auch nicht die damit verbundenen Eigenkapitalvorschriften erfüllen. Laut dem PwC Global FinTech Report könnte bis zum Jahr 2020 mehr als 20 % des globalen Bankengeschäfts durch FinTechs abgewickelt werden.

PSD2: Gravierende Veränderungen für den Zahlungsverkehr

Und nicht nur der Kunde bringt das klassische Bankgeschäft mit seinem geänderten Nutzerverhalten in Bedrängnis, auch die Politik spielt den Fintechs in die Hände: Seit dem 13. Januar 2018 ist die Directive on Payment Services, eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern in der gesamten Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, den europaweiten Wettbewerb und die Teilnahme an der Zahlungsbranche auch von Nichtbanken zu vergrößern, sowie durch die Harmonisierung des Verbraucherschutzes und der Rechte und Pflichten für Zahlungsdienstleister und Nutzer gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Brüssel will damit den europäischen Zahlungsverkehr sicherer, bequemer und günstiger machen. Der Markt soll vor allem für Drittanbieter, die FinTechs, geöffnet werden und neue Businessmodelle ermöglichen. Experten erwarten einen Preiskampf für Finanzdienstleistungen, der die Banken in Bedrängnis bringen wird.

Andere sehen einen positiven Einfluss der FinTechs, weil sie den Banken helfen, ihre Abläufe zu vereinfachen. Viele Geldhäuser streben deshalb nach neuen Partnerschaften, um von den neuen disruptiven Technologie zu profitieren.

Wer braucht eigentlich noch Eigentum?

06 Mrz 2018
Aktuelles, Share Economy, Uncategorized

Share Economy ist auf dem Vormarsch

Spotify und Netflix vorgemacht: Immer weniger Menschen kaufen sich eine DVD oder CD, um sie sich zu Hause in das Regal zu stellen. Die Streamingdienste sind die Speerspitze einer Entwicklung, die zukünftig noch ganz andere Branchen erfassen wird. Share Economy ist das Schlagwort für einen Trend, der Ressourcen schonen und lokale Gemeinschaften stärken möchte, Kosten sparen und ärmeren Bevölkerungsgruppen den Zugang zu bestimmten Ressourcen ermöglichen will. Zukünftig wird der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen wichtiger als deren Besitz.

Car Sharing als Beispiel für Share Economy. fotolia/ Monti

Der Siegeszug der Share Economy gründet auf verschiedenen grundlegenden Veränderungen im Bereich der Technologie, Wirtschaft, sowie der politischen und sozialen Systeme. Ökonomen beobachten schon immer, dass Teilen in wirtschaftlich unsicheren Zeiten populärer wird. So ist in Griechenland auf dem Höhepunkt der Krise 2012 eine richtige Tauschkultur entstanden.Im Bereich der Landwirtschaft ist das Teilen von Ressourcen in Form von teuren landwirtschaftlichen Maschinen bereits seit den1950er Jahren eine bekannte Praxis.

 

Teilen als Prinzip einer kollaborativen Gesellschaft

Die grüne Bewegung propagiert Tauschen und Teilen als Prinzip einer kollaborativen Gesellschaft  bereits seit den 60er Jahren, aber erst durch die Digitalisierung, verstärkte Nutzung der sozialen Medien und permanente Verfügbarkeit mobiler Geräte ist aus der Share Economy auch ein attraktives Geschäftsmodel geworden.

Entsprechend einer aktuellen Studie von Price Waterhouse Cooper in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Österreich, Schweiz und der Türkei haben 44% der über 4000 Befragten in diesen Ländern bereits Share Economy-Angebote genutzt. Die beliebtesten Branchen sind mit 28 Prozent „Medien und Unterhaltung“ und mit 20 Prozent „Hotels und Unterkünfte“ sowie mit je 19 Prozent „Mobilität“ sowie „Einzelhandel und Konsumgüter“. Die Hauptnutzer von Share Economy- Angeboten sind gebildete Frauen und Männer unter 40 Jahren. Diese Generation findet Besitz als Statussymbol weniger wichtig als die Generationen vor ihnen. Und gerade bei den unter 30jährigen ist der schonende Umgang mit Ressourcen eine wichtige Motivation zum Teilen.

Protagonisten der Share Economy

Bekannte Protagonisten der Share Economy sind Airbnb, das seit 2008 weltweit Häuser, Wohnungen und Zimmer von Privatpersonen an Privatpersonen vermittelt.  Bei Couchsurfing geht es ebenfalls um die Vermittlung von privaten Schlafplätzen, aber im Gegensatz zu AirBnb komplett kostenfrei. Carsharing-Angebote und Co-Working Spaces haben sich vor allem in den Großstädten etabliert.  Auch im Bereich Kleidung, Lebensmittel, Bücher gibt es eine Vielzahl lokaler Angebote, Ressourcen zu teilen.

Was als Konzept gut gemeint ist, hat jedoch auch seine Schattenseiten: Experten warnen z.B. vor Dumpinglöhnen in der Taxi-Branche, die durch die privaten Fahrdienste von Uber gehörig unter Druck steht oder im Hotelgewerbe durch die Konkurrenz von AirBNB-Angeboten.

Es zeigt sich eine ähnliche Entwicklung wie bei den Online-Auktionsportalen, die mehr und mehr von professionellen Anbietern dominiert werden.

EU Datenschutz-Grundverordnung: Die meisten Unternehmen sind überfordert

19 Feb 2018
Datenschutz, Aktuelles, Uncategorized

EU Datenschutz-Grundverordnung: Die meisten Unternehmen sind überfordert

In drei Monaten tritt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, aber die Unsicherheit ist groß.

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO, in Kraft. Sie betrifft grundsätzlich jedes Unternehmen, das Kundendaten in digitaler Form speichert.

Durch die Vereinheitlichung des EU-weiten Datenschutzrechtes soll ein besserer Schutz personenbezogener Daten gewährleistet werden. Die DSGVO regelt, wie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit personenbezogenen Daten umgehen müssen.

Laut einer aktuellen Umfrage haben nur  33 Prozent der weltweit befragten Unternehmen einen konkreten Plan zur Umsetzung der EU-Vorgaben. In Europa liegt der Schnitt mit 66 Prozent zwar deutlich höher, aber auch hier ist die Unsicherheit groß.

Konkrete Neuerungen der EU Datenschutz-Grundverordnung

Die neuen Kernpunkte der EU Datenschutz-Grundverordnung sehen vor, dass Kunden zukünftig

  • aktiv zustimmen, wenn Unternehmen ihre Daten nutzen wollen
  • in einfacher und verständlicherer Sprache Auskünfte zu den über sie erhobenen Daten einholen können
  • das Recht haben, vergessen zu werden: Das heißt, dass sämtliche Daten auf Ersuch gelöscht werden müssen, wenn kein legitimer Grund für ihre weitere Speicherung vorliegt
  • schnell und leicht verständlich über Datenschutzverletzungen informiert werden: Unternehmen müssen im Fall von Datenschutzverletzungen künftig innerhalb von 72 Stunden die zuständigen Regulierungsbehörden ausführlich über den Vorfall informieren
  • fordern können, dass ihre Daten an einen anderen Anbieter übertragen werden (Datenportabilität)

Konkrete Herausforderungen bei der Umsetzung

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung DSGVO in Kraft. Fotolia/pe3check

Als Konsequenz der Neuerungen müssen die Finanzabteilungen dokumentieren, wer Zugriff auf die Daten des Zahlungsverkehrs hat. Für die Nutzung der Daten ihrer Kunden, müssen die Unternehmen bei jedem Einzelnen eine individuelle Nutzungserlaubnis anfragen. Ein allgemeiner Hinweis in den Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend. Kundendaten müssen zukünftig gelöscht oder anonymisiert werden, wenn sie nicht mehr für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Da die gespeicherte Datenmenge reduziert werden soll, wird es für die Unternehmen wesentlich schwerer, Big Data-Analysen vorzunehmen. Davon ist in der Regel nicht nur die Finanzabteilung betroffen, sondern auch der Vertrieb oder die Personalabteilung. Diese Zusammenhänge müssen von Unternehmen transparent und aktuell dokumentiert werden, damit bei evtl. Schadensersatzforderungen durch Kunden oder Überprüfungen durch Behörden die erforderlichen Auskünfte erteilt werden können.

Die Bußgelder für Verstöße können bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen. Wie streng Verstöße verfolgt werden, wird eventuell von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt, denn die Verantwortung liegt bei den einzelnen Datenschutzbehörden der Länder und nicht bei einer zentralen Behörde.

Experten erwarten, dass Zertifizierungen zukünftig eine größere Rolle spielen werden: Ein entsprechendes Datenschutz- Siegel belegt dann, dass ein Unternehmen bei allen datenschutzrelevanten Prozessen den Anforderungen der EU-DSGVO und ergänzenden nationalen Anforderungen gerecht wird.

Bisher sahen sich europäische Unternehmen beim Thema Datenschutz häufig benachteiligt, da Anbieter mit Sitz außerhalb der EU geringer reguliert waren.

Der neue Standard wird weltweite Folgen haben: Die geforderten Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf in der EU ansässige Unternehmen, sondern folgen dem sog. Marktortsprinzip. Das heißt, alle Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an EU-Bürger vermarkten, unterliegen den neuen Anforderungen und der Haftungserstreckung.

Sie haben Fragen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung? Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, wie Sie die EU Datenschutz-Grundverordnung in Ihrem Unternehmen umsetzen sollen. Wir unterstützen Sie gerne bei der professionellen Umsetzung der Datenschutzvorgaben.

Weiterführende Links: Global Forensic Data Analytics Survey von EY (Februar 2018)

  • 1
  • 2
  • 3
AlternativerTweet   January 2021  The impact of Brexit is global. The UK and Japan both are big players in world trade. However, will Brexit cause mo… https://t.co/uGD53lARni

Kontaktdaten

Global Connect Admin B.V.
Ridderspoorweg 61
1032 LL Amsterdam
+31 (0)20 76 01 540
info@globalconnectadmin.com

Kontakt

Wir sind Mitglied in der Deutsch-Niederländischen Handelskammer

Wir sind Mitglied in der Deutsch-Niederländischen Handelskammer


Wir sind Mitglied in der Deutsch-Niederländischen Handelskammer

Datenschutz
Impressum

Besuchen Sie uns auch hier

LinkedIn

Twitter

WeChat account: globalconnectadmin

© 2015 Global Connect Admin B.V. - All Rights Reserved.