Personalwesen und Arbeitsrecht in den Niederlanden
Qualifiziertes und motiviertes Personal ist für jedes Unternehmen ein wichtiger, langfristiger Erfolgsfaktor. Ausländische Unternehmen treffen in den Niederlanden auf Arbeitnehmer, die hochqualifiziert, engagiert und flexibel sind. Das niederländische Arbeitsrecht verpflichtet den Arbeitgeber zwar bestimmte Vorgaben zum Schutz des Arbeitnehmers einzuhalten, auf der anderen Seite werden Konflikte im Arbeitsbereich aber zügig und pragmatisch gelöst.
Das Poldermodel
Niederländische Arbeitnehmer sind selten gewerkschaftlich organisiert und die Gewerkschaften agieren im Vergleich zu anderen Ländern eher zurückhaltend. Der Bereich des Arbeitsrechtes und Personalwesens ist durch das niederländische Poldermodel geprägt: Arbeitgeber, -nehmer und der Staat probieren gemeinsam und im Konsens Lösungen zu finden. Das Poldermodel geht auf das Mittelalter zurück, als Adelige, Bauern und Bürger unabhängig von Rang und Herkunft zusammen arbeiten mussten, um die Polder zu sichern. Auch Städte, die im gleichen Polder lagen, aber eigentlich miteinander Krieg führten, mussten sich in dieser Frage einigen. Dies prägt die niederländische Konsenskultur im Bereich des Arbeitsrechtes bis heute.
Konkrete und verpflichtende Leistungen für Arbeitnehmer
Stunden am Tag und 60 Stunden pro Woche arbeiten. Mehrere befristete Arbeitsverträge dürfen nur mit Einschränkungen mit demselben Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Jeder Arbeitnehmer hat Recht auf bezahlten Urlaub im vierfachen Umfang der Anzahl seiner Wochenarbeitstage. Die Kündigungsfrist kann je nach Dauer der Beschäftigung zwischen einem und vier Monaten betragen. Verstößt eine Kündigung gegen geltendes Recht kann ein Mitarbeiter auf Schadensersatz klagen.

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Eine Besonderheit niederländischer Arbeitsverträge ist, dass sie häufig Bonus-Programme enthalten. Die Gestaltung dieser Programme ist wichtig, weil die richtige Formulierung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer steuerliche Vorteile bringen kann.
Außerdem gilt ein Diskriminierungsverbot von Arbeitnehmern und Bewerbern aufgrund von Faktoren wie Rasse, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Familienstand, Religion oder religiöser Überzeugung, Behinderung sowie Teil- oder Vollzeitstatus.
In Unternehmen ab 50 Mitarbeitern besteht für den Arbeitgeber die Verpflichtung, einen Betriebsrat einzurichten. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Prämien, wie etwa für die Sozialversicherung und Pension, zu zahlen.
Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmern
Die Niederlande haben in den letzten Jahren großzügigere Zulassungsverfahren für hochqualifizierte Arbeitskräfte in multinationalen Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, geschaffen. Arbeitnehmer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterliegen grundsätzlich keiner Beschränkung bei der Einwanderung. Arbeitnehmer, die nicht aus dem EWR kommen, benötigen eine Arbeitserlaubnis und bei einem Aufenthalt in den Niederlanden von mehr als 90 Tagen auch eine Aufenthaltserlaubnis (ein Visum).
Es gibt die Möglichkeit, entsandten Arbeitnehmern, die in den Niederlanden arbeiten, im Rahmen der 30 Prozent Regelung eine steuerfreie Vergütung zu zahlen. Diese Regelung ermöglicht es, dem Arbeitnehmer für 30 Prozent des Einkommens aus aktiver Beschäftigung eine steuerfreie Rückerstattung auszubezahlen. Diese Rückerstattung dient der Abdeckung aller extra-territorialen Kosten.
Arbeitgebern ist grundsätzlich zu empfehlen, einen umfassenden Arbeitsvertrag aufzusetzen, der für jeden Arbeitnehmer verwendet wird, und Fragen wie Vertraulichkeit sowie wettbewerbliche Aktivitäten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt.
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