Global Connect Admin unterstützt internationale Unternehmen kompetent bei der Gründung
In den Niederlanden ist in den meisten Fällen keine Genehmigung zur Gründung von Unternehmen notwendig. Die Nahrungsmittelbranche stellt eine Ausnahme da, und auch für den Bau von Betriebsanlagen sind Umweltgenehmigungen notwendig. Jedes Unternehmen muss im Handelsregister der niederländischen Handelskammer registriert sein.
Das Handelsregister enthält die öffentlich zugänglichen Informationen über das Unternehmen, wie die Namen der Geschäftsführer bzw. Aufsichtsratsmitglieder und den Gesellschaftsvertrag.
Die Niederlande kennen für die Firmengründung verschiedene Rechtsformen. Generell wird zwischen Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (Körperschaften ) und ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaften) unterschieden.
Körperschaften mit mit beschränkter Haftung
Die BV (besloten vennootschap) ist mit der deutschen GmbH oder den englischen Limited (Ltd) und die NV (naamloze vennotschap) mit einer Aktiengesellschaft vergleichbar. In beiden Fällen handelt es sich um eigenständige juristische Personen mit Stamm- bzw. Grundkapital. Internationale Unternehmensgründungen finden meistens in der Form einer bv (besloten vennootschap) statt, weil diese flexibler ist.

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Die Gründung muss von einem Notar begleitet werden und dauerte 6-8 Wochen. Eine Gesellschaft kann in der Gründungsphase aber bereits als BV IO (in Gründung) aktiv werden.Der Gesellschaftsvertrag für eine BV muss in der niederländischen Sprache verfasst sein und ist häufig umfangreich, da nach niederländischem Verständnis auch die Übertragung von Anteilen im Vertrag aufgenommen werden muss.
Die NV ist eine Publikumsgesellschaft, und ist mit der „Public Limited Company“ (plc) in Großbritannien oder der „Aktiengesellschaft“ (AG) in Deutschland vergleichbar. Sie ist strengeren Regeln unterworfen und empfiehlt sich als Unternehmensformen für sehr große Unternehmen.
Die Co-Op
Die niederländische Cooperatie ist mit den deutschen Genossenschaften vergleichbar, und hat ihre Wurzeln im landwirtschaftlichen Bereich, Bank- und Versicherungswesen. Auf Grund ihrer großen rechtlichen und steuerlichen Flexibilität wird sie in den letzten Jahren häufig als Holding für internationale Firmen genutzt. Auch die co-op ist eine selbständige juristische Person mit eigener Satzung. Zur Gründung sind mindestens zwei Mitglieder notwendig, wobei Einzelpersonen, Personengesellschaften oder juristische Personen Mitglieder sein können. Die Haftung kann unbeschränkt, beschränkt oder ausgeschlossen sein. Es gibt keine Mindestkapitalanforderungen.
Personengesellschaften
Personengesellschaften werden gegründet, wenn natürliche und juristische Personen zusammenarbeiten, ohne eine eigenständige juristische Person zu bilden. Ein Gesellschaftsvertrag reicht aus. Die häufigsten Personengesellschaften sind die VOF und die CV. Die Gesellschafter einer VOF haften unbeschränkt, in einer CV gibt es sowohl Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung als auch Komplementäre für beschränkte Haftung. Die CV ist bei Internationalen Unternehmen mit dem Interesse einer optimalen Steuerstrukturierung beliebt.
Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person, sondern Teil einer ausländischen juristischen Person. Die rechtliche Haftung liegt bei der Muttergesellschaft. Wenn die Zweigniederlassung steuerlich als Betriebsstätte verstanden wird, müssen die Gewinne auch in den Niederlanden versteuert werden.
Erfolgreiche Unternehmensgründung mit Global Connect Admin B.V.
Für ausländische Unternehmen ist die Wahl der richtigen Gesellschaftsform für die Gründung in den Niederlanden eine komplexe Herausforderung, die einer guten Beratung bedarf. Global Connect Admin begleitet sie mit seinem kompetenten, mehrsprachigen Team bei diesem wichtigen Schritt.
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